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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Michael Stumm, Grafiker

Diplommedienwirt Michael Stumm (nachfolgend Auftragnehmer) stellt seine Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur
Verfügung. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie sind nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern geeignet.

§ 1 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt durch Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrages per Post, Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung und Rechnungsstellung.
  3. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer per Post Fax oder E-Mail.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet.
  2. Für den Auftragnehmer besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
  3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Angaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  4. Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden per Fax oder E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird.
    Soweit der Auftragnehmer Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält.
  5. Leistungen und Produktionen werden nach Abnahme vom Auftragnehmer nur überwacht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist im Falle einer solchen Vereinbarung berechtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
  6. Liefertermine und -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
    Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt.
    Bei Verzögerungen infolge von nachträglichen Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichende Voraussetzungen der Anwendungsumgebung (Hard- bzw., Softwaredefizite) des Kunden, soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software Dritter) verlängert sich der Liefer- und Leistungstermin entsprechend.
  7. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt. Nach Abstimmung mit dem Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen durch Dritte (Fremdleistungen) erbringen zu lassen.

§ 3 Vergütung

  1. Die Vergütung sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
  2. Die Vertragsleistungen beinhalten 3 Korrektur-/Änderungsschleifen, es sei denn es wurde etwas Anderes vereinbart. Jede weitere Korrektur/Änderung und Sonderleistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
  3. Nebenkosten, wie Versandkosten, Installationskosten, Schulungen und sonstige Nebenleistungen sind in der Vergütung nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Anforderung eine entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht gilt mit Zustimmung zur Vergabe der Fremdleistung als erteilt. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben.
  5. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für das Anfertigen von Modellen, Foto, Reproduktionen, Satz, Druck. etc. sind vom Kunden zu erstatten, es sei denn es ist etwas Anderes vereinbart.
  6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind von Kunden zu erstatten.

         
§ 4 Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

  1. Der Kunde wird die Leistung unverzüglich abnehmen, sobald der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft anzeigt.
  2. 2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft angezeigt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes von 10 Werktagen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von detaillierten Mängeln verweigert oder der Kunde die vertraglichen Leistungen nutzt.
  3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorschussrechungen und Teilrechnungen zu stellen.
  5. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff zu den betreffenden Leistungen bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten bzw. zu sperren.
  6. Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 5 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr

  1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberrechtswerk, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
    Das Eigentum an den Werken wird nicht übertragen. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Auftragnehmers ist
    nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- und sonstigen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeit des Auftragnehmers. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer ist allerdings verpflichtet, den Kunden auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
  2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderliche Schutzvoraussetzung, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 UrhG zu.
  3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen- ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziff.3 Satz1 und 2 berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
  4. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  5. Vom Auftragnehmer überlassene Originale sind dem Auftragnehmer nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  6. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  7. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
  8. Hat der Auftragnehmer dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.
  9. Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
  10. Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer mindestens 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
  11. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden und seine Vertragsleistung als Referenz in Publikationen und im Internet aufzuführen und mit https://www.michael-stumm.com zu verlinken, soweit nichts Anderes vereinbart wurde.
  12. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
  13. Mit der Abnahme der Leistung und mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Auftragnehmers insoweit entfällt. Änderungen nach Abnahme sind nicht mehr Gegenstand des Vertrages und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

§ 6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachte Werkleistung und sonstige Leistungen nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes oder der Leistung, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung oder sonstige Leistung des Auftragnehmers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§7 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers
  3. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Miesbach, den 31.05.2021